Diese Informationen werden von niemanden verlangt, der eine Anzeige in der Presse schaltet, oder Werbung im Rundfunk oder Fernsehn laufen läßt. Internetseitenbesitzer müssen dies aber, da sie sonst bis zu 50.000, - € Geldstrafe bezahlen müssen. Außerdem haben sich Anwälte mit Abmahnvereinen geradezu darauf spezialisiert, Internetseiten ohne diese Angaben kostenpflichtig abzumahnen.
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